Die Theorieprüfung zum SRC besteht aus 3 Teilen:
1. Beantwortung eines Fragebogens mit 24 Fragen zum Ankreuzen (schriftliche Prüfung)
2. schriftliche Aufnahme einer Funkmeldung in englischer Sprache und deren Übersetzung ins Deutsche
3. schriftliche Aufnahme einer Funkmeldung in deutscher Sprache und deren Übersetzung ins Englische
Praktische Prüfung SRC:
In der praktischen Prüfung werden die Grundlagen im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr im GMDSS, meist auf Grundlage der vorgegebenen Seefunktexte (Übersetzungen), gefordert.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
UBI-Theorieprüfung:
Für die UBI-Theorie muss lediglich ein Fragebogen mit 24 Fragen zum Ankreuzen beantwortet werden.
Da hier alles auf deutsch statt findet, entfallen die Übersetzungen und das Englische!
Praktische Prüfung UBI:
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:
SRC - Seefunkzeugnis | UBI - Binnenfunkzeugnis | |
1. Anmeldung & Zulassung zur Prüfung: | 18,73 Euro | 15,89 Euro |
2. Theoretische & praktische Prüfung: |
83,19 Euro | 70,03 Euro |
3. Ausstellung & Erteilung Funkzeugni: | 25,96 Euro | 22,79 Euro |
Summe (Gesamtprüfung: | 127,88 Euro* | 108,71 Euro* |
Wiederholung Theorie & Praxis: | 70,03 Euro* | |
Wiederholung Theorie oder Praxis: | 45,64 Euro* | |
*Die Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden durch den jeweiligen Prüfungsausschuss selbst erhoben und sind an diesen zu entrichten.
Anmeldeunterlagen:
Folgende Formulare und Unterlagen müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse.
Prüfungsort
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Homepage Prüfungsausschuss
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1. Rostock
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www.pruefungsausschuss-mecklenburg-vorpommern.org
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2. Kiel
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www.pruefungsausschuss-kiel.org
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3. Hamburg
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www.pruefungsausschuss-hamburg.org
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4. Berlin
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www.pruefungsausschuss-berlin.org
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5. München
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www.pa-muenchen.de www.pruefungsausschuss-bayern.org
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6. Ruhrgebiet
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SBF See: www.pa-duesseldorf.de SBF Binnen: www.dmyv-pz-nrw.de |
Das UKW- Sprechfunkzeugnis UBI sowie das LRC können mit einer Ergänzungsprüfung absolviert werden, wenn ein SRC Zeugnis vorliegt oder gleichzeitig abgelegt wird.
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines Prüfungsteils ist
- innerhalb von 6 Monaten
- frühestens nach 14 Tagen
vor dem selben Prüfungsausschuss möglich, bevor bereits bestandene Prüfungsteile verfallen.
Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV)
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Telefon: 040 - 6 32 00 9 - 0
Telefax: 040 - 6 32 00 9 - 28
www.dsv.org