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Prüfung Funkbetriebszeugnisse

Prüfungsinhalte:

- Theorie-Fragebogen
- Übersetzungen (Deu-Eng/Eng-Deu)
- Praxis: Bedienung Funkgerät & Sprechfunk

1. Prüfung beschränkt gültiges funkbetriebszeugnis (SRC):

Die Theorieprüfung zum SRC besteht aus 3 Teilen:

 

1. Beantwortung eines Fragebogens mit 24 Fragen zum Ankreuzen (schriftliche Prüfung)

2. schriftliche Aufnahme einer Funkmeldung in englischer Sprache und deren Übersetzung ins Deutsche

3. schriftliche Aufnahme einer Funkmeldung in deutscher Sprache und deren Übersetzung ins Englische

 

Praktische Prüfung SRC:

 

In der praktischen Prüfung werden die Grundlagen im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr im GMDSS, meist auf Grundlage der vorgegebenen Seefunktexte (Übersetzungen), gefordert.

 

  • Editieren eines DSC Controllers & Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage & Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussendung einer Notmeldung & Weiterleitung eines Notalarms
  • Abwicklung des Notverkehrs & Funkstille gebieten
  • Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
  • Senden eines Sicherheitsanrufes Abgabe der Sicherheitsmeldung
  • Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle & Abwicklung des Routinefunkverkehrs

 

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

 

2. prüfung UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI):

UBI-Theorieprüfung:

 

Für die UBI-Theorie muss lediglich ein Fragebogen mit 24 Fragen zum Ankreuzen beantwortet werden.

Da hier alles auf deutsch statt findet, entfallen die Übersetzungen und das Englische!

 

Praktische Prüfung UBI:

 

  • Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
  • Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
  • Meldung an eine Funkstelle, an alle Funkstellen und Beantwortung von Meldungen


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

 

3. Prüfungskosten SRC & UBI:

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:

 

  SRC - Seefunkzeugnis UBI - Binnenfunkzeugnis
1. Anmeldung & Zulassung zur Prüfung: 18,73 Euro 15,89 Euro
2. Theoretische & praktische Prüfung:
83,19 Euro 70,03 Euro
3. Ausstellung & Erteilung Funkzeugni: 25,96 Euro 22,79 Euro
     
Summe (Gesamtprüfung: 127,88 Euro* 108,71 Euro*
     
Wiederholung Theorie & Praxis:   70,03 Euro*
Wiederholung Theorie oder Praxis:   45,64 Euro*
     

*Die Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden durch den jeweiligen Prüfungsausschuss selbst erhoben und sind an diesen zu entrichten.

 

4. Formulare & Anmeldung zur Prüfung:

Anmeldeunterlagen:

 

Folgende Formulare und Unterlagen müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

 

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck (Download Antrag UBI)
  • Reisepass oder Personalausweis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
  • Für die Ausstellung: 1 Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neueren Datums)

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse.

 

5. Prüfungsorte und Prüfungsausschüsse:

Prüfungsort

 

Homepage Prüfungsausschuss

 

1. Rostock

 

www.pruefungsausschuss-mecklenburg-vorpommern.org

 

2. Kiel

 

www.pruefungsausschuss-kiel.org

 

3. Hamburg

 

www.pruefungsausschuss-hamburg.org

 

4. Berlin

 

www.pruefungsausschuss-berlin.org

 

5. München

 

www.pa-muenchen.de www.pruefungsausschuss-bayern.org

 

6. Ruhrgebiet

 

SBF See: www.pa-duesseldorf.de SBF Binnen: www.dmyv-pz-nrw.de

 

Wichtige Informationen:

Das UKW- Sprechfunkzeugnis UBI sowie das LRC können mit einer Ergänzungsprüfung absolviert werden, wenn ein SRC Zeugnis vorliegt oder gleichzeitig abgelegt wird.

 

Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder eines Prüfungsteils ist

 

- innerhalb von 6 Monaten

- frühestens nach 14 Tagen

 

vor dem selben Prüfungsausschuss möglich, bevor bereits bestandene Prüfungsteile verfallen.

 

 

UMSCHREIBUNGEN UND ERSATZAUSFERTIGUNGEN:

Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV)
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Telefon: 040 - 6 32 00 9 - 0
Telefax: 040 - 6 32 00 9 - 28
www.dsv.org

Bild Nr.: 1 vom Eintrag: Prüfung Funkbetriebszeugnisse

Produkt ID: Prüfung Funkbetriebszeugnisse SRC UBI


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