Vorgeschrieben ist der SBF See im Bereich der deutschen Nord- und Ostseeküste. Das heißt, in internationalen Gewässern außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer ist er nicht mehr vorgeschrieben, bis man das Hoheitsgebiet eines anderen Landes erreicht. Dort gelten dann die entsprechenden nationalen Vorschriften.
Selbstverständlich ist der SBF See international anerkannt. Man darf damit also auch in andere Länder fahren oder dort Boote chartern. Das heißt, entgegen vieler falscher Gerüchte, dass man nur innerhalb der 3-Meilen-Zone fahren darf, ist an den Landesgrenzen nicht Schluss und man darf auch weiter in andere Länder reisen. Oft sind dort die Führerscheinpflichten nicht so stark reglementiert und somit lockerer als in Deutschland.
Der Sportbootführerschein See gilt nur im Küstenbereich (Salzwasser), nicht auf Binnengewässern wie Flüssen und Seen (Süßwasser). Dort benötigt man den Sportbootführerschein Binnen.
Oft wird dieser Schein fälschlicherweise als Segelschein bezeichnet, da er auch für Segelyachten mit größerer Motorisierung benötigt wird. Der Sportbootführerschein See gilt also für Segel- und Motorboote gleichermaßen, obwohl Segeln gar nicht zum Prüfungsstoff gehört. Der SBF See ist quasi nur ein Motorbootführerschein. Wer segeln kann, darf es auch. Wer es nicht kann, sollte es erst einmal lernen, darf aber trotzdem ohne weiteren Schein unter Segeln auf´s Wasser.
Boote unter 15 PS dürfen im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen ohne Bootsführerschein gefahren werden. Dies gilt dann auch Segelboote mit oder ohne Motorisierung.
Für Quereinsteiger wird der Sportküstenschifferschein (SKS) als s. g. "Yacht-Segelschein" empfohlen.
Segelscheine von diversen Wassersportverbänden sind auch freiwillig und werden auf Jollen geschult.
Der Sportbootführerschein See gilt nur für Wasserfahrzeuge, die privat für Sport- oder Freizeitzwecke genutzt werden, nicht aber für gewerbliche Zwecke wie Personenbeförderung, Ausbildung, Angelfahrten, etc. sowie für Fahrzeuge mit bezahlter Besatzung (vgl. Def. "Gewerbliche Sportbootschifffahrt"). Je nach Fahrtgebiet wäre dann dafür auch mindestens der SKS vorgeschrieben.
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