Auf manchen Kanälen (z.B. Mittellandkanal) und Abschnitten von Binnenwasserstraßen ist Funk an Bord und damit auch das UBI zwingend erforderlich. In Holland werden sogar das Ijsselmeer und das Watt bis zu den Inseln noch als Bereich für den Binnenfunk betrachtet.
Ist eine Kombianlage für See- & Binnenfunk an Bord, darf der Inhaber eines UBI Funkscheins ein Schiff auf Binnengewässern führen, auch wenn er kein SRC Seefunkzeugnis hat, so die Fachstelle der WSV (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes) für Verkehrstechniken.
Fährt man auf See bzw. an der Küste und nimmt am Seefunk teil (Schaltung der Anlage auf Seefunk), benötigt der Bootsführer ein SRC-Seefunkzeugnis. Nimmt man im Bereich der Binnenwasserstraßen am Binnenschifffahrtsfunk teil (Schaltung der Funkanlage auf ATIS), ist das UBI-Funkzeugnis erforderlich.
Es kommt also auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Funkbetriebszeugnis benötigt wird. Nur weil es mit einer Funkanlage technisch möglich ist, auch am Seefunk teilzunehmen, bedeutet dies nicht, dass man auch ein Seefunkzeugnis braucht, wenn man ausschließlich auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist. Zusätzlich zum Binnenfunk berechtigt das UBI in den Zonen 1 und 2 auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Die deutschen Schiffahrtsstrassen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden.